rezeptefinden.de

Dienstag, 23. April 2013

Grafschafter


Grafschafter Produkt,

wer kennt es nicht, die Rede ist vom guten und alt bekannten Grafschafter Rübenkraut, da kommen bei mir schöne Kindheit-Erinnerungen auf......
an einen Tag, erinnere ich mich noch besonders gut, mein Bruder und ich hatten mal wieder keine Lust auf Frühstück, aber meine Mutter wusste genau wie Sie uns umstimmen konnte, Sie ging in die Küche richtete 2 Scheiben Brot mit Butter und reichlich Rübengraut her, schnitt diese dann in Mundgerechte Stücke, dazu je ein Glas Milch, so bewaffnet kam Sie ins Wohnzimmer, wo mein Bruder und ich unsere Sachen für die Schule am herrichten waren, als wir Geschwister Sie so sahen, mussten wir lachen, denn  aus dem Alter, immerhin schon 10 und 12 Jahre alt, waren wir heraus, das Mutter uns das Brot so Mund gerecht servierte,   aber das Auge isst ja bekanntlich mit und wir langten beide zu und geschmeckt hat es auf alle Fälle...  



von Links:
Apfel-Holunder
ApfelCassis


von Links:
Apfelschmaus
Apfel-Ingwer


Grafschafter-Rübenkraut

Hier noch einmal alles auf einem Foto festgehalten.
Grinscheles Geschmackstest
Apfel-Holunder schmeckt nach Rübenraut mit einer Fruchtigen Apfelnote, der Holunder, kommt erst im Mund so richtig zur Geldtung und rundet den Geschmack ab, werde ich mir bestimmt nach kaufen.
Apfel-Cassis schmeckt lecker nach frischen grünen Äpfeln, mit einer feinen süß-sauer Note, sehr ausgewogen und nicht so süß, erinnert mich ein wenig an Pflaumenmus.
Apfelschmaus ist auch wieder eine Fruchtige Sorte, schmeckt nach Apfel und Rübengraut, feine Fruchtsäure harmonisiert mit einer leichten süße.

Apfel-Ingwer, ist der einzige Aufstrich in diesem Sortiment was mir so gar nicht geschmeckt hat, ich empfand den Geschmack  ein wenig Seifig.
Grafschafter Rübenkraut das Beste zum Schluss, es geht nichts über mein heiß geliebtes Rübenkraut, sei es als Brotaufstrich, mit einer leicht herben süße oder als Back-Zutat für einen Kuchen, als Geschmacksträger für eine dunkle Soße oder nur so zum Löffeln..... 



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen